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Dienstleistungen

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

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Unternehmensgründung

Vor der Gründung eines Unternehmens ist bereits die Frage zu klären, in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben werden soll, etwa als Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Verein. Auch Fragen der Gesellschafterstruktur sowie der Beteiligung von anderen Personen am Unternehmen und die Bestellung von Geschäftsführern sowie Prokuristen sind zu klären. Die rechtlichen Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen und möglichen Haftungen sind zu prüfen. In weiterer Folge ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags und die Abstimmung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen im jeweiligen Einzelfall vorzunehmen, sodann die Eintragung im Firmenbuch. Bei all diesen Tätigkeiten beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Unternehmensgründung
Gesellschaftsrecht
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Gesellschaftsrecht

Auch nach erfolgter Unternehmensgründung besteht immer wieder Beratungs- und Vertretungsbedarf, etwa bei der Erstellung, Abfassung oder Prüfung von Verträgen zur Abtretung von Geschäftsanteilen, Änderungen der Gesellschafterstruktur, bei Verkäufen von Unternehmen oder Unternehmensteilen, bei Übertragung von Familienunternehmen, bei der Verschmelzung oder Umgründung von Unternehmen.

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Forderungsbetreibung 
(Inkassowesen, Exekutionsrecht)

Nahezu jedes Unternehmen wird mit der Situation konfrontiert, dass Rechnungen nicht oder nur verspätet bezahlt werden. Die Forderungsbetreibung ist daher ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor. Diesbezüglich kann von uns, je nach Unternehmensgröße und –struktur, das gesamte Mahnwesen übernommen und können Zahlungseingänge sowie Stundungs- und Ratenvereinbarungen überwacht werden. In weiterer Folge geht die Forderungsbetreibung bis zur gerichtlichen Geltendmachung durch Einbringung von Mahnklagen. Sollte dennoch keine Zahlung geleistet werden, sind Forderungen im Exekutionsweg geltend zu machen, einschließlich der Gehaltspfändung sowie der Verwertung von Vermögenswerten und Liegenschaften. Bei Insolvenz des Schuldners ist Ihre Forderung entsprechend anzumelden.

Forderungsbetreibung
Zivilrecht
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Zivilrecht

Kernbereiche des Zivilrechts (Bürgerlichen Rechts) sind u.a. die Bereiche Schadensersatz und Gewährleistung, also die Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer mangelhaften Leistung oder einer schadhaften Sache sowie Folgeschäden daraus. Sollte ein Produkt mangelhaft sein oder sollten Schäden auftreten, können derartige Forderungen gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Darüber hinaus bestehen auch Produkthaftungsansprüche für Schäden aus fehlerhaften Produkten, die auch gegenüber dem Importeur und/oder Hersteller geltend gemacht werden können. Zahlreiche weitere Bereiche des Zivilrechts sind ebenso immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen, etwa im Bereich des Nachbarrechts oder des Konsumentenschutzes. Eine Vertretung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht ist jedenfalls zu empfehlen, um Rechtsnachteile möglichst zu vermeiden.

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Haftungsfälle - Verkehrsunfall

Sollte sich einmal ein Unfall ereignen oder ein sonstiger Schadensfall eintreten, sind ihre Ansprüche entsprechend geltend zu machen. Andererseits gilt es auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Bei Verkehrsunfällen übernehmen wir die Abwicklung mit den Versicherern (Kaskoversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung) sowie, wenn erforderlich, auch die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Es handelt sich dabei sowohl um Sachschäden (Reparaturkosten etc.) als auch um Körperschäden wie Schmerzengeld, Versehrtenrente, Kosten der Heilbehandlung etc.

Oldtimer
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Liegenschaftsverträge

Im Fall der Veräußerung oder des Erwerbs von Wohnungen, Liegenschaften etc. unterstützen wir Sie gerne bei der Errichtung oder Prüfung von Kauf-, Tausch-, Schenkungs und Übergabsverträgen für (landwirtschaftliche) Grundstücke, Superädifikate (Überbauten) oder Wohnungseigentum. Dazu zählt ebenso die verlässliche Abwicklung von Treuhandschaften im Zusammenhang mit derartigen Verträgen sowie schließlich die grundbücherliche Durchführung, damit der gewünschte Zustand auch im Grundbuch ersichtlich wird.

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Immaterialgüterrecht 
(Marken, Muster, Patente, Urheberrecht)

Auch im Bereich des Immaterialgüterrechts bzw. der gewerblichen Schutzrechte beraten und unterstützen wir unsere Klienten gerne. Dazu zählt etwa die Vorbereitung, Beratung und Durchführung von Anmeldungen und Registrierungen von Marken, Mustern und Patenten in Österreich, aber auch als europäische Schutzrechte oder internationale Rechte, ebenso die Abfassung oder Prüfung von Lizenzverträgen. Sollten Schutzrechtsverletzungen vorliegen, beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung, Rechnungslegung, Schadenersatz, angemessenes Entgelt und Urteilsveröffentlichung, sowie im Verfahren auf Nichtigerklärung oder Löschung von Schutzrechten anderer.

Ferner zählen dazu der Bereich des Urheberrechts mit dem Schutz und der Durchsetzung von Rechten für Werke der Literatur und der bildenden Kunst sowie der Leistungsschutzrechte wie auch die Frage der Lizenzierung derartiger Verwertungsrechte und Maßnahmen bei der Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen, sowohl im zivil- als auch im strafrechtlichen Bereich.

Schließlich zählt dazu auch der immer bedeutender werdende Internetbereich und die Frage der Domainregistrierung bzw. im Fall der unrechtmäßigen Registrierung der Untersagung und Aberkennung sowie die Frage von Rechtsverletzungen im Internet, etwa durch Veröffentlichungen oder Online-Kommentare.

Immaterialgüterrecht
Familienrecht
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Familienrecht 

Wieder andere Aspekte umfasst das Familienrecht.
Dazu zählt etwa die Frage der Eheschließung, der Adoption, der Regelung der Obsorge, des Kontaktrechts und vermögensrechtlicher Ausgleichsansprüche. Im Fall der Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft beraten und vertreten wir Sie nicht nur im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung oder Auflösung, sondern auch in strittigen Verfahren sowie bei der nachfolgenden Klärung der Vermögensaufteilung. In diesem Zusammenhang kann die Frage der Haftung für Kredite, der weitere Verbleib des gemeinsam errichteten Hauses oder des zusammen betriebenen Unternehmens zu lösen sein. Von entscheidender Bedeutung sind ferner Unterhaltsansprüche der Kinder sowie des Ehegatten. Eine umfassende und unabhängige Beratung sollte Grundlage derart weitreichender Entscheidungen sein.

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Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen

In diesem Bereich beraten wir Sie hinsichtlich der Erbfolge und deren Regelung, um etwaige Streitigkeiten schon zu Lebzeiten zu vermeiden. Dies kann etwa durch Errichtung eines Testaments oder durch Überlassung einzelner Vermögensstücke im Todesfall (letztwillige Verfügungen) erreicht werden. Zu bedenken ist dabei etwa nicht nur die Einhaltung von Formvorschriften, sondern auch, dass bestimmte Personen jedenfalls Anspruch auf einen Anteil haben (Pflichtteil), Enterbungen nur unter bestimmten Umständen möglich sind, die Anrechnung von Schenkungen zu erfolgen hat, der Übergang von Mietrechten an Wohnungen zu berücksichtigen ist und die Unternehmensnachfolge. Schließlich ist durch die ordnungsgemäße Registrierung der letztwilligen Verfügung im Testamentsregister für die Auffindbarkeit im Todesfall Sorge zu tragen. Sollten Streitigkeiten dennoch unvermeidbar sein, wird eine zuverlässige Vertretung im Verlassenschaftsverfahren zielführend sein.

Erbrecht
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Individuelle Anfragen

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